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Der der Prüfer hat glaube ich recht.
Für das jeweilige Reifenfabrikat muss meines Wissens seit diesem Jahr eine Freigabebescheinigung vorliegen,
wenn diese Reifenmarke und -grösse nicht in den Papieren vermerkt ist.
Dies wurde mir bei einer Polizeikontrolle im Frühjahr 2021 auch so erklärt.
Also entweder anderen Prüfer suchen oder Herstellerbescheinigung besorgen.
Diese wäre bei eventuellen Polizeikontrollen auch vorzuzeigen.
Bei uns im Odenwald ist es jedenfalls so
mfG Hermann
Geändert von hermann27 (11.09.2021 um 13:30 Uhr)
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