Es geht hier ja nicht um die Erlangung einer ABE aufgrund einer EG Norm... Sondern einer Änderungsabnahme/Eintragung und die wird aufgrund von §19.2 oder §21 nach StVZO durchgeführt.
Puh, zum Glück ist das nicht der Fall. Der werte Herr muss sich selbstverständlich an dass nationalen Recht halten ... Wenn er nicht will, such dir einfach jemand Kompetentes.