Wenn das Teil alle Vorschriften einhält... was sollen sie denn machen, außer sich zu weigern... eigentlich. :D
Wenn das Teil alle Vorschriften einhält... was sollen sie denn machen, außer sich zu weigern... eigentlich. :D
War mit dem Teil letzte Woche beim TÜV und hab den einfach mal nicht erwähnt, dachte mir das er den spätestens beim Plakette aufkleben bemerkt....
Nun Plakette ist drauf, wegen der Eintragung der gimbel musste ich nen 2ten Termin machen aber zum seitlichen hat der nix angemerkt...
Soweit ich weiß gibt es von Sikaflex versch. Sorten (so wie bei Loctide). Welche eignet sich am besten und wo macht ihr das hin. Ein paar Punkte in den Ecken, oder die ganze Grundplatte damit einschmiern?
Lässt sich das auch wieder Problemlos entfernen, falls man mal das KZ abmachen muss?
Gruß Bexx
In jede Ecke einen Klecks und einen in die Mitte. Wenns wieder runter muss hilft nur noch ein Spachtel mit Hammer.
Ich hab Scheibenkleber für Windschutzscheiben genommen. Karosseriekleber geht auch.
zB.
http://www.ebay.de/itm/Sikaflex-252-...-/270922712737
Gruss JOE
LOUD PIPES SAVES LIVES
Kannst Du mir auch eine Kopie zumailen?Meine Mailadresse lautet doeren@arcor.de
Gruß
manni
Hallo polarstern,
warum denn überhaupt Eintragen lassen. Wenn der Kennzeichenhalter die vorgeschriebenen Werte einhält ( mind.20cm vom Boden, max. 30° geneigt, lesbar in einem Winkelbereich von je 30° beiderseitig der FZG-Mitte im Abstand von 30m ), muss gar nichts eingetragen werden. Das sind die STVZO-Regeln zur Anbringung des Kennzeichens. Es steht nirgends beschrieben, daß das Kennzeichen mittig sein muß.
Ach, noch einen Tip: Wenn Deine eLSe vor 01.01.1994 zugelassen ist, brauchst Du auch keine Kennzeichenbeleuchtung mehr. §60 STVZO besagt eine Leuchte ist Pflicht ab 4-rädrigen Fzg.en
Gruß Roy
Wenn es nicht passt, nimm einen größeren Hammer und klopf fester !
Mein Seitlicher hat jetzt zum 2. Mal einen Graukittel gesehen.
Wieder eine neue Plakette ohne Beanstandungen. Ich frag da nicht und lass den auch nicht eintragen.
Ich bin total verwirrt. Wir sollten einen Juristen hier an Bord haben :huh:
Im StVZO steht im §60 kein Wort von einer Ausnahmeregelung für Kennzeichenbeleuchtung bei Motorrädern. Ich habe keinen blassen Schimmer wo du das her hast, Roy. Im §60 steht eindeutig, dass jedes Kraftfahrzeug (außer Hilfsmotor, Fahrrad, Kleinkrafträder) eine Kennzeichenbeleuchtung haben muss und nach Anlage V je nach Fahrzeugart ("Gattung") 20m oder 25m weit sichtbar sein muss.
ALLERDINGS
Wollte ich dann in Anlage V nachsehen, welche "Gattung" ein Motorrad hat und stellte fest, dass diese Anlage weggefallen ist. Dann bin ich auf www.StVZO.de und siehe da, §60 und §60a sind ebenfalls weggefallen. Dort sind alle Regelungen bzgl. des Kennzeichens geregelt.
[QUOTE]
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.
(aufgehoben)
§ 60a Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens.
(aufgehoben)
[\QUOTE]
Also, was ist nun los hier?
Die Seitlichen schweben zur Zeit in einer rechtlichen Grauzone.
Ist es eingetragen, ist es gut.
Ist es nicht eingetragen, ist es auch gut, aber nicht mehr lange!!!
Diese Eurokraten werden die Regelungen der Zulassung nach StVzo in den nächsten Jahren den EU-Zulassungsbestimmungen anpassen.
Wer dabei den Dummen macht, ist jetzt schon klar.
Ich erlebe es immer wieder, das auf der Zulassungsstelle EU und StVzo lustig vertauscht, ignoriert und bunt gemischt werden.
Den Sachbearbeitern kann es im Grunde egal sein.
Der Fahrzeughalter ist für die korrekte Eintragung aller Punkte verantwortlich!!!
Klingt bescheuert, ist aber so.
Deshalb immer die Lesebrille und etwas Sachkenntnis und Zeit einplanen. Ich bin schon öfter mit den Sachbearbeitern zum Objekt der Begierde gegangen und die haben wirklich mit Lineal und Winkelmesser geprüft ob alles so ist wie es im Fahrzeugschein stehen soll. Die entsprechende Ab/Anbauabnahme sollte man natürlich zur Hand haben.
Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.