Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
Moin Moin,

mal langsam, Gebrauchsmuster geht nicht da schon das Teil veröffentlicht ist. Geschmacksmuster ginge unter der Voraussetzung, dass die Form nicht durch die Technik bestimmt ist. Könnte bei den Fußrastenplatten klappen beim TBKS dürfte es an der Sichtbarkeit und dem m. E. nicht eigenständigen Design scheitern.
Irrtum, gerade habe ich wieder erfolgreich einen Artikel bei Ebay beendet. Ganz einfach über Veri, dazu muß man aber nachweislich Rechteinhaber sein.

Da hilft u. U. ein Hinweis ans Finanzamt mehr
Genau das muß man machen, funktioniert aber nur wenn offensichtlich mehrere Artikel angeboten wurden, in meinem Fall nachweisbar. Einfach eine Vermutung aussprechen in der gewerblicher Verkauf vermutet wird, der Verkäufer bekommt zuerst einmal dicken Ärger, der Anzeigende wird nicht veröffentlicht.