Hier die Antwort von Suzuki:


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht und die Fz-Ident-Nr.

Ihr Fahrzeug wurde nicht durch unsere Firma importiert, es handelt sich also um einen so genannten Grau- oder Parallelimport. Näheres dazu finden Sie hier.

Das existierende Teilegutachten ist also für Ihre Maschine leider nicht gültig. Auf Grund der Vielfalt der weltweit existierenden unterschiedlichen Spezifikationen (Fahrzeugtypen und modelljahrspezifische Varianten) von SUZUKI Krafträdern sind uns die technischen Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Ausführungen im Einzelnen nicht in jedem Fall bekannt.

Eine Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug mit der deutschen Spezifikation identisch ist, kann deshalb nicht ausgestellt werden.

Sofern verfügbar können wir hier vorliegende technische Unterlagen Ihres Modells mit der deutschen Spezifikation vergleichen und Ihnen eine entsprechende Information bzw.
ein Vergleichsdatenblatt zusenden.

Die Voraussetzungen dafür sind wie folgt:

- Vorlage einer Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II. Diese bitten wir über einen SUZUKI Vertragshändler mit dem entsprechenden Auftrag per e-mail an
coc2@suzuki.de oder per Fax an 06251/5700-145 einzusenden.

- Bezahlung der entsprechenden Gebühr. Diese beträgt derzeit 99.- € (unverbindliche Preisempfehlung). Die Abwicklung muss aus verwaltungstechnischen Gründen über
einen SUZUKI Vertragshändler in Deutschland erfolgen.

Die Information stellt keine Freigabe dar, sondern ist als Arbeitsgrundlage für eine Prüfung nach §21 StVZO durch die technische Überwachung (TÜV bzw. DEKRA) zu
verstehen bei der Prüfung von Leistungsumrüstungen, Auspuffanlagen, Reifen und anderen nicht-originalen Bauteilen/Zubehör mit Teilegutachten / ABE für den deutschen
Fz-Typ mit ABE.

Die Gebühr wird zurückerstattet, wenn mangels Vergleichsdaten oder aus anderen Gründen eine Vergleichsinfo nicht erstellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH


Ganz schöner Aufwand für ein paar PS mehr. :(