moin, moin polarstern40
ich habe das gleiche teil am moped und hatte no problem beim tüvi und es ist eingetragen im Fahrzeugschein.
ich kann die dir eine copi zusenden vom Fz-Schein per PN wenn´s dir hilft.
gruss
hg
moin, moin polarstern40
ich habe das gleiche teil am moped und hatte no problem beim tüvi und es ist eingetragen im Fahrzeugschein.
ich kann die dir eine copi zusenden vom Fz-Schein per PN wenn´s dir hilft.
gruss
hg
Wo bitte ist hier eine halbseidene Ansage, wen du das gelesen hättest was ich schon geschrieben habe würdest du sehen das der Rückstrahler mittig vom Fahrzeug angebracht werden muss.
Ich aber einen Rückstrahler der bei einem seitlichen Kennzeichen unten angebracht wurde bei einer Abnahme nicht bemängeln würde.
Ich hoffe mich jetzt auch für dich verständlich ausgetrückt zu haben.
.................ist das jetzt Ermessens/Handlungsspielraum oder darf sich auch ein Gutachter über bestehende Gesetzte/Vorschriften hinweg setzen, bzw. deren eigenmächtige Änderung in Kauf nehmen???...............................Und bevor jetzt wieder nee "HALBSEIDENE ANTWORT KOMMT".....les dir mal das letzte Wort von deinem geschríebenen in der 2ten Zeile durch, und dann die letzten 3 Wörter der 3ten Zeile.................
Ja......auch Leute mit ner Bierflasche in der Hand sind nicht so blöd wie es anfangs scheint.......................
Ich nehme mir das selbe Recht wie ein Polizeibeamter heraus, der dich auch mündlich verwarnen kann ohne gleich einen Zettel auszustellen, das hat mit über den Gesetzt stehen nicht zu tun nur mit Menschlichkeit.
Ich kann mich auch nicht daran erinnern jemals behauptet zu haben das jemand der Bier trinkt blöd ist.
Was ich aber jetzt an dir gemerkt habe ist das du ein Mensch zu scheinen bist der gerne andere angreift und versucht mit ihnen einen Streit anzufangen, da muss ich dich leider enttäuschen aus diesem pubertären Alter bin ich schon lange herausen.
Vielleicht sollten wir hier alle mal kurz durchatmen. Für die schwammige Bestimmung kann doch Morello nix.
Kraftrad-relevante Auszüge aus der StVZO:
§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler:
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler
ausgerüstet zu sein. ...§69 Lichttechnische EinrichtungenDreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...012/gesamt.pdf(6) Leuchten und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein; die Leuchten dürfen nicht blenden.
Bei letzterem wird der Hase im Pfeffer liegen... ist's verdeckt, wenn nur einer auf der Seite ist? Wenn am KFZ Halter verbaut, der ja auch die Einsehbarkeit garantieren muss, sollte das kein Problem sein.
... irre, wie man sich alleine mit so einem kack Katzenauge beschäftigen kann... o.0
Nicht wirklich.
Es ist ja unheimlich nobel von dir, wenn du, aus welchem Grunde auch immer, einen seitlichen Kennzeichenhalter mit Rückstrahler tolerierst. Im teutonischen Paragraphenwirrwahr ist der Fahrzeughalter für den technischen und verkehrssichen Zustand seines Kfz verantwortlich und nicht der Prüfende. Auch wenn die meisten Kfz-Halter das bis heute nicht begriffen haben.
Ich hatte dich lediglich gefragt, was dich daran hindert, uns an deinem Wissen teilhaben zu lassen!
Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.
Nu ist vermutlich erst mal Mordio und Zeter. Der Gebeutelte wird natürlich über die Straße rennen und nach dem jenigen suchen, der ihm grade den Bäbber auf seine seitliche Kennzeichentafel, incl. Rückstrahler, geklebt hat. Die daraus resultierende Diskusion und eventuell entstehende Freundschaft würde mich wirklich mal interessieren.
Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.