Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
.............hab den gleichen Halter und laut 4 verschiedenen Prüfstellen muss der eingetragen werden. ...............
Für mich ist das auch klar dass er eingetragen werden muss, und Aussagen aus anderen Foren sind für mich bedeutungslos, denn man findet immer beide Varianten.

Ohne Kennzeichnung zählt als Eigenbau und bedarf einer Einzelabnahme von einem Vollsachverständigen nach §21, und die mit ner ABE sind wesendlich einfacher von jeder Prüfstelle nach §19 eintragbar.

Hier steht auch was drüber drin.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...59026428,d.Yms