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Thema: seitl. Kennzeichenhalter eintragen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    Zitat Zitat von Morello Beitrag anzeigen
    Ich hoffe mich jetzt auch für dich verständlich ausgetrückt zu haben.
    Nicht wirklich.
    Es ist ja unheimlich nobel von dir, wenn du, aus welchem Grunde auch immer, einen seitlichen Kennzeichenhalter mit Rückstrahler tolerierst. Im teutonischen Paragraphenwirrwahr ist der Fahrzeughalter für den technischen und verkehrssichen Zustand seines Kfz verantwortlich und nicht der Prüfende. Auch wenn die meisten Kfz-Halter das bis heute nicht begriffen haben.

    Ich hatte dich lediglich gefragt, was dich daran hindert, uns an deinem Wissen teilhaben zu lassen!

    Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.

    Nu ist vermutlich erst mal Mordio und Zeter. Der Gebeutelte wird natürlich über die Straße rennen und nach dem jenigen suchen, der ihm grade den Bäbber auf seine seitliche Kennzeichentafel, incl. Rückstrahler, geklebt hat. Die daraus resultierende Diskusion und eventuell entstehende Freundschaft würde mich wirklich mal interessieren.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von der-wirre-Irre Beitrag anzeigen
    .....Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.
    Besser kann man es nicht Formulieren, da schlimme ist bloß das die meisten meinen mit dem 2-Jahresstempel ist alles Legitim.
    MFG Dieter



  3. #3
    Morello
    Gast
    Zitat Zitat von der-wirre-Irre Beitrag anzeigen
    Nicht wirklich.
    Es ist ja unheimlich nobel von dir, wenn du, aus welchem Grunde auch immer, einen seitlichen Kennzeichenhalter mit Rückstrahler tolerierst. Im teutonischen Paragraphenwirrwahr ist der Fahrzeughalter für den technischen und verkehrssichen Zustand seines Kfz verantwortlich und nicht der Prüfende. Auch wenn die meisten Kfz-Halter das bis heute nicht begriffen haben.

    Ich hatte dich lediglich gefragt, was dich daran hindert, uns an deinem Wissen teilhaben zu lassen!

    Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.

    Nu ist vermutlich erst mal Mordio und Zeter. Der Gebeutelte wird natürlich über die Straße rennen und nach dem jenigen suchen, der ihm grade den Bäbber auf seine seitliche Kennzeichentafel, incl. Rückstrahler, geklebt hat. Die daraus resultierende Diskusion und eventuell entstehende Freundschaft würde mich wirklich mal interessieren.

    Wenn er aus der Prüfstelle fährt und ihn die Polizei anhält, wegen eines Rückstrahlers der nicht mittig angebracht ist, soll er seinen Prüfbericht zeigen in dem von mir unter Mängel vermerkt ist ( Rückstrahler nicht mittig angebracht )und er bekommt höchstens einen Mängelbericht zum vorfahren bei der Polizei.
    Aber es liegt in meinem Ermessen ob ich ihm die Plakette gebe oder verweigere.

  4. #4
    Administrator Avatar von Sigi
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    4.401
    Zitat Zitat von Morello Beitrag anzeigen
    Wenn er aus der Prüfstelle fährt und ihn die Polizei anhält, wegen eines Rückstrahlers der nicht mittig angebracht ist, soll er seinen Prüfbericht zeigen in dem von mir unter Mängel vermerkt ist ( Rückstrahler nicht mittig angebracht )und er bekommt höchstens einen Mängelbericht zum vorfahren bei der Polizei.
    Aber es liegt in meinem Ermessen ob ich ihm die Plakette gebe oder verweigere.
    Öhm, jetzt bin ich doch auch langsam verwirrt... Wo steht denn, dass er mittig angebracht sein muss? Denn da es einen Mängeleintrag gibt oder gäbe, aber die Plakette auch - je nachdem wer wann was gefrühstückt hat - muss es doch eine Vorschrift geben.
    Wie gesagt... in der StVZO hab ich nichts gefunden, das sich als Vorschrift über die Position deuten ließe. Ich bin kein Jurist, aber hab in der Hoffnung hier Licht ins Dunkel zu bringen schon gewissenhaft gesucht.

    @ Nuphi: Ich versuch' mich im Strassenverkehr besser zu bewegen als der "normale" Verkehrteilnehmer... bin sicher das steigert meine Lebenserwartung deutlich! ;)

  5. #5
    Chris_Cross
    Gast
    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Öhm, jetzt bin ich doch auch langsam verwirrt... Wo steht denn, dass er mittig angebracht sein muss? Denn da es einen Mängeleintrag gibt oder gäbe, aber die Plakette auch - je nachdem wer wann was gefrühstückt hat - muss es doch eine Vorschrift geben.
    Wie gesagt... in der StVZO hab ich nichts gefunden, das sich als Vorschrift über die Position deuten ließe. Ich bin kein Jurist, aber hab in der Hoffnung hier Licht ins Dunkel zu bringen schon gewissenhaft gesucht.

    @ Nuphi: Ich versuch' mich im Strassenverkehr besser zu bewegen als der "normale" Verkehrteilnehmer... bin sicher das steigert meine Lebenserwartung deutlich! ;)


    das nennt sich dann Ermessensfreiheit, Ermessensspielraum und/oder Handlungsspielraum/Handlungsfreiheit...............ich dachte immer in Deutschland sind lediglich die Richter frei und unabhängig in ihrem Denken......

    Wenn ich so arbeiten würde, dann würde es Anträge auf Richterliche/Gerichtliche Entscheidung...en (§ 109 StVollzG) regnen und ich dürfte mich der Aufsichtsbehörde für ein Frage und Antwortspiel zur Verfügung stellen.........

    oder wie sagt man.......Freitags um 1, macht jeder........bei manchen ist auch immer Freitag.

    sorry fürs OT

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