Andere Luftfilter oder Auspuffanlagen können bis Erstzulassung 31.12.1993 eingetragen werden, wenn sie u.a. die Lautstärkeauflagen erfüllen (Lautstärkemessung).
Weiterhin ist eine Leistungsmessung erforderlich, da kann sich ja was ändern was eingetragen werden muss.
Und die Abgasmessung bei der TÜV-Untersuchung müssen sie natürlich auch schaffen.
Es geht, ist aber keine billige Angelegenheit.
:-)
Gruß Lothar