Moin moin,Wie du aus dem Link entnimmst gibt es für StVZO keinen Abstand von hinten. Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker gehen bei StVZO, nicht bei EG. Die 150 mm über Radachse sind nicht in der StVZO! Das war eine Auslegung vom TÜV, im Gesetz steht nur ausreichende Radabdeckung, nach EG ist keine Radabdeckung definiert, Gruß Jogi