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Thema: Heckumbau Bobber - TÜV

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
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    Wenn die Blinker, wie auf dem Foto gezeigt, bei der originalen Sitzbefestigung montiert sind, dann passt es laut TÜV ja eben nicht. Die Befestigungspunkte sind dann gute 30 cm vor der Achse und insgesamt ca. 60 cm vor dem äußersten Ende des Hinterrades.
    Naja, ich frag einfach mal beim TÜV nach in Bezug auf die StVO Regelung.
    Danke euch

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Und frag auch wie lang das Schutzblech dann hinten sein muss.https://inmaxwetrust.com/659/TUeV-ST...n-fuer-Blinker
    Gruss JOE

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  3. #13
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Und frag auch wie lang das Schutzblech dann hinten sein muss.https://inmaxwetrust.com/659/TUeV-ST...n-fuer-Blinker
    Guter Link, danke!
    Mach ich. Wenn die Blinker am Sitz befestigt werden können, dann ist es mir auch schon fast egal, wenn der Fender bis zur Radachse gehen muss. Das Ziel wäre es nämlich die Streben hinter den Federbeinen zu "verstecken", sodass man nur den Fender sieht

  4. #14
    Savage-IG Mitglied
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    Moin moin,Wie du aus dem Link entnimmst gibt es für StVZO keinen Abstand von hinten. Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker gehen bei StVZO, nicht bei EG. Die 150 mm über Radachse sind nicht in der StVZO! Das war eine Auslegung vom TÜV, im Gesetz steht nur ausreichende Radabdeckung, nach EG ist keine Radabdeckung definiert, Gruß Jogi

  5. #15
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin moin,Wie du aus dem Link entnimmst gibt es für StVZO keinen Abstand von hinten. Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker gehen bei StVZO, nicht bei EG. Die 150 mm über Radachse sind nicht in der StVZO! Das war eine Auslegung vom TÜV, im Gesetz steht nur ausreichende Radabdeckung, nach EG ist keine Radabdeckung definiert, Gruß Jogi
    Ok, jetzt habe ich das mit den Ochsenaugen am Lenkerende auch verstanden. Danke. War mir tatsächlich auch null bewusst.

    Wegen Radabdeckung/Fender: dann werde ich im ersten Antritt mal den Fender nach "Belieben" aber nicht provokant kurz ausführen :)
    Die Blinker baue ich unter den Sitz.
    Bei entsprechenden TÜV Kommentaren verweise ich dann auf die Zulassung nach StVo ;)

    Danke und Gruß

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Gruss JOE

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  7. #17
    Savage-IG Mitglied
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    Update: Anruf TÜV Süd...
    Ich könne mir nicht einfach das Beste aus beiden Welten heraussuchen. D.h. wenn meine Blinker der EG Norm unterliegen (3 in 1), dann muss die Positionierung der gesamten Leichteinrichtung auch nach EG sein.

    Generell bei den Fendern, egal ob vorne oder hinten, hat man mir gesagt: da gibt's nicht wirklich was. Also hat sich auf die StVO bezogen. Man hat also in Sachen Fender quasi Narrenfreiheit (mehr oder weniger), aber die Blinker limitierten den Heckfender.
    Geändert von Crossplane (22.09.2025 um 20:30 Uhr)

  8. #18
    Savage-IG Mitglied Avatar von Wesch
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    Hallo
    Quote: Ich könne mir nicht einfach das Beste aus beiden Welten heraussuchen. Unquote:
    Lustig, aber der TÜV darf das schon im negativen Sinn.
    MfG.
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  9. #19
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    Achso, du hast nicht nur Blinker sondern auch Brems- und Rücklicht integriert, hättest du mal eher sagen müssen. Die Kombi ist nur nach EG zulässig, nach StVZO sind keine zwei Rücklichter zulässig. Dann muss tatsächlich die Beleuchtung nach EG, bedeutet aber auch Kontrolleleuchten für Blinker und Fernlicht. Gruß Jogi

  10. #20
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    Moin,

    Nach längerer Krankheit wieder hier will ich auch mal meinen Senf dazu geben. Ich war vorgestern problemlos beim TÜV, auch wegen Umbau Heckfender. Bilder anhängen kann ich nicht, daher als Text. (Regeln der StVZO)

    Blinker vorne: Mindestabstand 340 mm, Abstand zum Scheinwerfer 100 mm.
    Sichtbarkeitswinkel nach Außen 80 Grad, zur Fahrzeugmitte hin 45 Grad.

    Blinker hinten: Mindestabstand 240 mm, Sichtbarkeitswinkel wie vorne.

    Aaaaber (hier kommt der Heckfender ins Spiel), das KBA hat zum Thema Heckfender im Informationsblatt 01-98 bereits 1998 darauf hingewiesen, dass günstigere EU-Regeln auch für Fahrzeuge nach StVZO angewendet werden sollen. EU-Recht ist nun Mal höherrangig und kann im Fall Heckfender nicht durch eine technische Richtlinie ausgehebelt werden.

    Da nach EU-Zulassung der Strahlwinkel zum Fahrzeug hin nur 20 Grad beträgt habe ich die Zustimmung zur Montage so gekriegt. Das würde ich aber vorher abstimmen.

    Wer Interesse am KBA schreiben hat: Schicke ich gerne.

    Dietmar

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