Um Licht in das Dunkel zu bringen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...aftraeder.html (Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums)
Dort wird auch auf die Stichtagsregel 31.12.2019 eingegangen...

Kurzfassung: Bund und Länder haben sich darüber abgestimmt, dass die Bereifung von Krafträdern zu prüfen ist (hic!).
Im Fall eines Fahrzeugs, dass keine EU-Typgenehmigung hat (also über eine -deutsche- ABE zugelassen wurde) oder relevant verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme nötig, wenn Abweichungen von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC aufgeführten Größen (Breiter, höher oder schmaler, niedriger) liegen.
Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen.