Genau genommen betrifft § 19 StVZO die Betriebserlaubnis. Die Angabe von § 19 II ist ungenau weil dort beschrieben ist, wann eine Betriebserlaubnis nicht erlischt. Änderungen und Abnahmen und deren Auswirkungen sind in den folgenden Absätzen beschrieben.

Ich war gestern auf unserer Zulassungsstelle und habe das Thema "Reifengröße" bei der Else angeschnitten. Man sagte mir, dass man das sofort in die Papiere eintragen könne, wenn ich den (alten) Brief (in dem die 140-90 er eingetragen waren) dabei hätte - hatte ich leider nicht...
Austragen der Reifenbindung ist ein anderes Thema. Die Reifenbindung dürfte sowieso nicht mehr gültig sein, weil die EU mit dem Verbot von Reifenbundungen (aus Marktzugangsgründen!) sie quasi abgeschafft hat und es diese Reifen schon gar nicht mehr gibt. Die Industrie hat auf die EU damit reagiert, dass nunmehr bestimmte Reifen speziell für bestimmte Fahrzeuge gelabelt werden - d.h. in der Reifengröße ist bereits die Angabe des Herstellers enthalten. Diese Größe steht dann in den Papieren und man darf nur noch die speziell (von Daimler oder VW) "geprüften" und mit der entsprechenden Kennung versehenen Reifen fahren, auch wenn es die selbe Größe 1000fach am Markt gibt...