"Die Lenkersperre als Diebstahlsicherung ist ein zulassungsrelevantes Bauteil."
aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCndschloss

Danach dürfte nach Entfernen der Lenkersperre sogar die ursprünliche Betriebserlaubnis erloschen sein...

Der TüV bzw. die Überwachungsorganisationen haben die Lenkerschlösser vor 30 Jahren noch sehr akribisch kontrolliert - es kann gut sein, dass dies demnächst wieder der Fall sein wird. Kommt ja jedes Jahr was "Neues" in den Fokus: Lenkkopflager, Standrohrdichtungen, Blinkerabstände, Kupplungskillschalter, etc. ...
Was ist eigentlich dieses Jahr dran? Geräuschemmision ???