Die Aussage das man den nicht eintragen braucht war von meinem Prüfer, auch ein Bekannter der im Staatsdienst ist und den Großteil seiner Arbeit am Strassenrand verrichtet hat mir gesagt das wenn alle Vorschriften der Sichtbarkeit eingehalten werden da kein Problem auftritt.
Ich hab ihn dennoch eingetragen, schrieb ich aber auch.
Zum Tacho, der geht ja ab Werk schon mal vor, muß er ja auch aufgrund der Fertigungstoleranzen.
Weniger anzeigen darf er ja nicht.
Wer glaubt denn jetzt ernsthaft das der Tacho aufgrund des Wechsels von 80er auf 90er Reifen plötzlich zu wenig anzeigt?
Wie schon gesagt, ich fahre seit 16 Jahren den 90er und hatte noch nie Probleme, weder beim Prüfer noch beim Ordnungshüter - Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung vorausgesetzt!