Schade, um die schönen Bilder - wenn sie denn endgültig gelöscht werden sollten.

Die DSGVO dürfte übrigens nicht für den privaten Bereich gelten. In Art. 2 Abs. 2 Lit. c) DSGVO heißt es ausdrücklich:

"Diese Verordnung findet KEINE Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."

Dabei kann also offen bleiben, ob Fotos ohne Titel personenbeziehbare Daten im Sinne der DSGVO sind, oder nicht. Die Persönlichkeitsrechte sind wie bisher zu beachten...