Es reicht sogar schon aus, einen, dem Verkäufer bekannten Mangel nicht anzusprechen. Hier greifen die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. U.a. unterliegen Viele immer noch dem Irrglauben, dass wenn sie etwas "Privat" verkaufen und mit einer Floskel, z.B. "Gekauft wie gesehen" versehen, sie keine Gewährleistungspflichten gegenüber dem Käufer hätten. Das ist mitnichten so. Beim Kaufgespräch muss der Verkäufer den Käufer wirksam auf den Gewährleistungsausschluß hinweisen.
Vgl. dazu: http://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
Gruß
Alex