..."für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über
Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine
bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
Genau und da Zulassungen nach STVZO nicht schlechter gestellt werden dürfen als EG-Zulassungen ist die 150 mm-Regel hinfällig(O-Ton meines Prüfers und auch nachzulesen beim KBA).
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage
sollte dennoch vermieden werden.
Vermieden heißt nicht verboten, das ich das Ding nicht bis hinter dem Sitz absäbel ist ja wohl klar.