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Thema: Kraftsfahrtbundesamt setzt §23 der StVZO härter durch

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  1. #4
    Administrator Avatar von Sigi
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    Der Hinweis hat bis jetzt ausreicht, jetzt dürfen die Teile halt gar nicht mehr erst verkauft werden.

    Was Eintragungen und Bestandsschutz angeht, schau' ich heute mal beim TÜV vorbei, vielleicht hat mein Ingi Dienst. Da das Gesetz ja bereits seit 2011 in Kraft ist, könnte sich der Bestandsschutz auch nur auf die Zeit vorher beziehen. Damit wäre ich z.B. illegal unterwegs (Riser, Sitzbank, Fender).

    Edit: Die Wunschtröte für Else 2.1 hab ich gestern noch schnell bei Kickstarter gekauft, mal sehen, ob mit dem Päckchen das SEK kommt. ^^
    Geändert von Sigi (09.06.2017 um 08:12 Uhr)

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