Ist schon ein paar Jahre her, aber ich meine, dass es für die Position an KFZs allgemein gilt, dass es mittig angebracht sein muss. Das bezieht sich also nur unterordnet für Motorräder, aber eben auch.
Soweit mir bekannt muss das auch bei Autos (z.B. ein paar Alfa Romeos) belegt sein, dass es nicht mittig ist - auch wenn es serienmäßig so ist.
Darum besteht im Grunde immer eine Eintragungspflicht für außermittige Kennzeichen, außer man kauft einen mit ABE - wie immer...