Also - mal was von einem, der was davon versteht: Bereits die ursprünglichen Sätze sind -juristisch gesehen- ziemlich überflüssiger Scheiß, wie ihn nur Vertriebler oder Service Leute (das sind die, die ihre Existenzberechtigung aus dem Vorgaukeln von Kundenfreundlichkeit ziehen) verwenden!

Juristisch gesehen, ist der einzig wichtige Inhalt Folgendes:
1.) Brief ist angekommen. (Eingangsbestätigung)
2.) Antwort folgt später (Fristverlängerung).
Beides kann gegen den Absender verwendet werden... Die beiden Sätze sollte man sich also besser ganz sparen.

Da aber die Juristen ganz extrem von der (hoffentlich (!) zahlungskräftigen) Kundschaft abhängig sind, baut man schon mal solche Sätze, damit der Mandant (bekommt immer eine Durchschrift) sieht, dass sein schlauer Anwalt am Ball ist (er also den richtigen Anwalt gewählt hat...).

@Chris: schöner copy and paste Beitrag! Wo hast Du den her? (Urheberrecht ist geklärt? )