Hallo polarstern,
warum denn überhaupt Eintragen lassen. Wenn der Kennzeichenhalter die vorgeschriebenen Werte einhält ( mind.20cm vom Boden, max. 30° geneigt, lesbar in einem Winkelbereich von je 30° beiderseitig der FZG-Mitte im Abstand von 30m ), muss gar nichts eingetragen werden. Das sind die STVZO-Regeln zur Anbringung des Kennzeichens. Es steht nirgends beschrieben, daß das Kennzeichen mittig sein muß.
Ach, noch einen Tip: Wenn Deine eLSe vor 01.01.1994 zugelassen ist, brauchst Du auch keine Kennzeichenbeleuchtung mehr. §60 STVZO besagt eine Leuchte ist Pflicht ab 4-rädrigen Fzg.en
Gruß Roy