Zitat Zitat von Amethyst Beitrag anzeigen
Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
Also wenn ich richtig informiert bin......Sissybar....

Nach langem hin und her....
Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!