@hmt : im prinzip geb ich dir da vollkommen recht ( is ja auch viel angenehmer mit bischen sound ...) , aber ein anruf beim kraftfahrtbundesamt sagt dennoch : betriebserlaubnis erloschen = 1 punkt - auspuffanlage montiert ohne das diese für das fahrzeug genehmigt oder eingetragen ist = betriebserlaubnis ( genau wie früher ... ) erloschen ! ich seh das so : hau ich mir ein 15er eisen komplett durch den orig.endtopf gibts maximal 90euro strafe ohne punkte , bau ich mir nen topf ohne passende abe oder eintragung ans mopped (also manipuliert statt "verschlissen" ... ) , gibts maximal 1 punkt ! oder hab ich da jetzt nen denkfehler drin ?
ach ja , in dem gesetzestext steht auch noch was von " abgas und geräusch" veränderten fahrzeugen , da erlischt dann ebenfalls ...