Moin Moin,
das erklär mir mal. Ich muss also nur Sachen eintragen lassen die den gesetzlichen Vorgaben nicht genügen. Aha, interessante Auslegung.....
Ein Fahrzeug wird durch die zugehörige ABE beschrieben. Wird davon abgewichen so ist nach meinem Verständnis diese Änderung einzutragen oder durch eine ABE nachzuweisen. Selbst bei einfachen Umbauten wie Blinker oder Rückllicht kann man eine Menge falsch machen da es dort feste Anbauvorschriften gibt.
Ich würde mir solche Änderungen immer eintragen lassen, zumal solche Sachen je nach Prüfstelle anders gesehen wird. Wenn ein Prüfer meint es muss nicht eingetragen werden so soll er mir trotzdem den Umbau eintragen, möglichst mit dem Zusatz "ww" für wahlweise, dann kann ich immer wieder zurückbauen ohne die alte Eintragung wieder ändern zu lassen.
Gruß
Jogi