Zitat Zitat von abrafax Beitrag anzeigen
Mag ja sein, aber warum ist dass ein erheblicher Mangel, wenn es kaputt ( Schlüssel steckt abgebrochen drin...) oder erst gar nicht drin ist ? Entzieht sich ( derzeit ) meiner Logik ? Hat doch nichts mit dem Lenker zu tun...
Moin Moin,

seit Mitte letzten Jahres gibt es eine "Qualitätsoffensice" beim TÜV. Selbst bei einer falschen Scheinwerfereinstellung die vor Ort behoben wurde steht im Prüfbericht genau das drin. Ware es nicht behoben worden wäre es ein erheblicher Mangel. Vor zwei Jahren hat sich da keiner drum geschert wenn es vor Ort gerichtet worden ist. Meiner Meinung nach dient es einzig und allein dafür, damit die Prüforganisationen ihre Mängelberichte hochhalten können um zu belegen, dass die Prüfung Sinn macht und ggf. noch öfter (jährlich) gemacht werden sollte. Für die Nichtschrauber und Fahrzeug für TÜV nicht in die Werkstattbringer wird es daher öfters mal in absehbarer Zeit ohne Plakette nach Hause gehen.

Bzgl. Lenkradschloss: dieses ist vorgeschrieben, der Prüfer hat korrekt gehandelt. Nur weil er es dir all die Jahre hat durchgehen lassen kannst Du daraus keinen Anspruch herleiten. Mach das Ding fertig und gut! Lenkradschloss kostet so um die 15 Euro, ausbohren musst Du selbst.