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Thema: Auspuff – welche Möglichkeiten?

  1. #151
    Savage-IG Mitglied
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    Zitat Zitat von Lord Infernäl Beitrag anzeigen
    ah oke... also sind die prüfzeichen auch immer nur für bestimmte fahrzeuge? oder wie läuft das?

    kann man die denn irgendwie eintragen lassen?
    Moin Moin,

    es gibt beides, einmal modellunabhängige Prüfzeichen, z. B. für Beleuchtung, da gibbet aber auch kleine und feine Unterschiede, z. B. darf ein geprüfter Nebelscheinwerfer nicht als Hauptscheinwerfer verwendet werden. Das geht aber, wenn man es lesen kann, aus dem Prüfzeichen hervor.

    Dann gibt es noch modellabhängige Prüfzeichen bzw. ABEs, hier muss das zu verwendende Fahrzeug genannt sein. bei Auspuffanlagen ist das ja auch irgendwie logisch, die Geräusche hängen ja von den Drehzahlen und Fahrgeschwindigkeiten etc ab. Wenn ein solcher Auspuff auf ein anderes Modell, für das er nicht geporüft ist, drauf soll, ist es faktisch das selbe wie ein Eigenbauauspuff mit dem gesamten Prüfaufwand.

    Bei z. B. Lenkern ist es einfacher, da kann ein aaS auch mal was eintragen was für ein anderes Modell ist, beim Auspuff wird sich da vermutlich keiner aus dem Fenster lehnen.

    Gruß

    Jogi

  2. #152
    Savage-IG Mitglied Avatar von Lord Infernäl
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    ahhhh... wieder was gelernt :) danke dir.

    Also sind die mit den Harley tüten auch in die "no risk no sound" schiene einzuordnen... naja schade :-(

  3. #153
    Chris_Cross
    Gast
    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Hi, Danke. Das deckt sich sowohl mit dem, was ich bisher rausgefunden habe, als auch mit meinen nicht sehr hohen Erwartungen. Fahre EZ 1992, da ist ein kleines Fünkchen Hoffnung da.

    Ein Jammer, dass man sowas bei uns einfach vergessen kann:
    http://www.youtube.com/watch?v=M0algDWJL4w

    Oder sowas:
    http://www.youtube.com/watch?v=UNgXjyy36aY

    ;)

    Naja, wer sich nen Supertrapp leisten kann, sollte für ein Fass auch noch was übrig haben. :p
    Siggi....die zweite von dir oben verlinkte Anlage würde ich auch nicht fahren wollen wenns sie legal wäre! Wenn du mal life eine Raask gehört hast, weißt du was ich meine. Die dinger machen einfach nur Krach!

  4. #154
    Administrator Avatar von Sigi
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    Ja, hatte seit dem Video Zeit nachzuforschen und scheinbar klingt das Video einfach so. Alles andere, das ich gefunden habe kann man wohl getrost als Brülltüten bezeichnen. Aber in dem Video klingt das schon ziemlich satt.
    Bist Du am Mittel-DE Treffen dabei, Chris_Cross?
    Da ich mich hier sogar mit einem Kennzeichenhalter schwer tue stelle ich erstmal alle konkreten Ideen zum Sound (und Umbau allgemein) zurück, bis ich nen vertrauenswürdigen Prüfer gefunden habe und werd' mit dem mal erörtern was geht und was nicht.

    Das mit E-Nummern fahrzeugabhängig macht natürlich Sinn, wenn man bissi länger drüber nachdenkt - bisher hatte ich das auch so verstanden, dass sie zugelassen sind und halt das Baujahr noch eine Rolle spielt.

    Über den "Emgo Reverse Cone" bin noch gestolpert, gibt's aber offenbar nur in den Staaten - hat auch was nettes an sich:
    http://www.youtube.com/watch?v=eiiUEjO8znY

  5. #155
    S-S-S-Savage
    Gast
    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin Moin,

    mal was grundsätzliches, wenn das Mopped nach 1988 zugelassen ist wird Individualität deutlich schwieriger da ab EZ 1.1.1989 das Abgasverhalten nachzuweisen ist. Folglich wird man in der Regel bei EZ ab 1989 bei E-geprüften Anlagen landen die auch für das betreffende Mopped geprüft sein müssen. Einfach nur E-geprüft für ein anderes Modell ist nicht legal. Problem bei E-zugelassenen Anlagen, diese müssen die neuesten Geräuschvorschriften einhalten, also 80 dB. Wenn die LS aber z. B. aus 1992 ist wo noch 82 DB galten oder gar aus 1989 wo noch 86 dB galten dann ist jeder E-geprüfte Zubehörauspuff leiser als der Serienauspuff.

    Wenn EZ vor 1989 kann man, Kosten und Aufwand mal außen vor, Eigenbauten etc. eingetragen bekommen.


    Jogi
    Habe ich das richtig verstanden: wenn man eine LS vor BJ. 1989 hat, dann kann man theoretisch im härttesten Fall einfach nur ein durchgehendes Rohr ranmachen und es würde/dürfte keiner was sagen, weil es für das Bj. keine Vorgaben gab???

    Gilt die Vorgabe ab dem 1.1.1989 nur für die LS oder sollte man gleich, wenn man auf legaler Weise lautere Motorräder fahren will, am besten immer auf ein Baujahr vor 1989 achten?

    Gruß,
    Reza

  6. #156
    Chris_Cross
    Gast
    ..............ahhhh
    Es gibt natürlich auch vor Bj. 89 vorgaben, bloss sind diese nicht so streng wie nach 89! Der jogi hat doch oben die zulässigen Geräuschwerte beschrieben. Vor Bj. 89 ist es möglich auch Anlagen welche anderer hersteller sind durch eine Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.

    Bin beim Treffen nicht dabei Siggi!

  7. #157
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hier gibt's eine brauchbare Übersicht über die Veränderungen in StVZO nach Baujahr: http://motorrad.wikia.com/wiki/Baujahr
    Vor 90 ohne dB Angaben, aber 89 mit Einführung der AU ist wohl der Knackpunkt.

  8. #158
    Savage-IG Mitglied
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    Moin Moin,

    für uns gibbet bei der LS nur 3 Geräsuchbereiche, bis Oktober 1990 sind max 86 dB Fahrgeräusch zulässig. Bis etwa 1995 (hier weiß ich das Datum nicht genau) sind dann nur noch 82 dB Fahrgeräusch zulässig. Danach nur noch 80 dB.

    Dann gibt es noch unterschiedliche Messmethoden, jenachdem ob mit 4- oder 5-Gangmotor.

    Die maximalen Geräuschfreiheiten hat man mit einem 5-Gangmotor in einem Rahmen vor 1989 bei der LS. Serie war bis Modelljahr 1991 bei der LS der Viergangmotor.


    Gruß

    Jogi

  9. #159
    Savage-IG Mitglied Avatar von Darkdriver
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    meine bj.14.06.95 hat 82db eingetragen

  10. #160
    Moderator Avatar von Mücke
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    Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
    Moin Moin,

    für uns gibbet bei der LS nur 3 Geräsuchbereiche, bis Oktober 1990 sind max 86 dB Fahrgeräusch zulässig. Bis etwa 1995 (hier weiß ich das Datum nicht genau) sind dann nur noch 82 dB Fahrgeräusch zulässig. Danach nur noch 80 dB.

    Dann gibt es noch unterschiedliche Messmethoden, jenachdem ob mit 4- oder 5-Gangmotor.

    Die maximalen Geräuschfreiheiten hat man mit einem 5-Gangmotor in einem Rahmen vor 1989 bei der LS. Serie war bis Modelljahr 1991 bei der LS der Viergangmotor.


    Gruß

    Jogi

    War gestern noch in der Garage, mein Rasenmäher hat 92 dB,
    also muss schon sagen, dass diese ganze Regelung fürn A... ist,
    Gilt bei sowas nicht auch das Gleichstellungsgesetz?
    Ich werde als Fahrer einer 94er Else gegenüber anderen benachteiligt......
    mhhh.... mal bei der Rechtsberatung anrufen.



    de Markus

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