Der Rückstrahler ist sogar zwingend vorgeschrieben.
Ob nu mittig oder nicht, kann ich dir auch nicht genau beantworten. Rein von der Logik, aber mittig, da es vorgeschrieben ist an einspurigen Kfz die nach STVZO zugelassen sind, das Rück/Bremslicht mittig zur Fahrzeuglängsachse zu platzieren.