Zitat von
Jogi
Moin Moin,
auch auf die Gefahr hin, das Thema zu zerlabern:
WO steht, dass der Serienzustand nicht verschlechtert werden darf? M. W. gibt es sowas in der StVZO nicht, ich kenne aber auch genug Prüfer, die so argumentieren. Dann wären aber Stoßdämpfer mit kürzeren Federwegen nicht zulässig etc.
Meines Wissens nach gilt immer noch die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung, selbst wenn da schon der Fahrzeughersteller mehr als gefordert abgeliefert hat. Bei mir hat jedes Mopped nur einen Bremslichtschalter, ich schmeiße allerdings die hinteren immer raus. Auch fahre ich nur Lenkerendenblinker und nur einen Spiegel, alles Verschlechterungen gegenüber dem Auslieferungszustand aber alles legal nach StVZO.
Gruß
Jogi