Umgekehrt möchte ich davon abraten, bei einem Verkauf irgendwelche Garantien abzugeben. Ein Freund hatte sein 100%iges Krad mit "absolut in Ordnung" im Kaufvertrag veräußert, und der Käufer hatte nach der Überführung zu sich, etwa 30 Km, nichts Eiligeres zu tun, als den Motor zu zerlegen, um ihn dann nicht mehr zusammen zu bekommen. Er brachte den ganzen Klumpatsch in eine Werkstatt und verklagte meinen Freund auf Bezahlung, obwohl auch die Werkstatt nicht so weit kam, ihm eine fahrbereites Krad wieder herzustellen. Das Motorrad war in den Augen des Gerichts ein Totalschaden und mein Freund musste mit Anwalts- und Gerichtskosten fast 4000 DM bezahlen.
Zum Glück ging die Geschichte nochmal gut aus. Wir erwischten den Typen mit der Maschine in fahrbereitem Zustand zufällig auf einem Treffen, machten ausreichend Fotos und der Prozess wurde wieder aufgerollt. Diesmal wurde der Käufer verknackt, und nicht zu knapp. Aber so geht es kaum ein zweites Mal aus, also keine schriftlichen Garantien!
Heinz