Da bei einer zu lauten Anlage entweder der Dämpfer nicht zugelassen, oder manipuliert wurde ( in den meisten Fällen zumindest )-bleibt alles beim alten und bei Verdacht auf Manipulation, kann weiterhin beschlagnahmt werden.
Diese "keine Punkte Regelung " gilt nur für zB Rostlöcher, die nicht gleich ins Auge stechen.
Ist also eher eine Gnadelösung falls einem Der Dämpfer während der Fahrt beschädigt wird und dadurch der Pegel steigt.
Es ändert sich also für die Meisten zu lauten Anlagen NICHTS.
Die Punkte gibt es übrigens, weil im Falle einer Manipulation, oder eines nicht genehmigtem Dämpfers die Betriebserlaubnis erlischt, nicht wegen der Lärmbelästigung.
Und dann fäht man praktisch mit einem nicht genehmigten Fahrzeug, was als Verkehrsgefärdung ausgelegt wird.
genug geklugscheißert--
liegt halt alles nach wie vor im Ermessen des Beamten vor Ort.