Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
- keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
- Neigungswinkel muss passen
- Abstand vom Boden muss groß genug sein
- Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
- Beleuchtung muss passen
- Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.
Wenn das alles passt warum dann eintragen???


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