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Thema: Heckfender Umbau TÜV und Relevanz

  1. #1
    Administrator Avatar von Sigi
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    Heckfender Umbau TÜV und Relevanz

    Hi, auf die Gefahr hin, dass es in meinem Umbauthread untergeht hier noch mal als eigenes Thema.

    Ich frage mich, wie ein Umbau auf mitschwingenden Heckfender nun mit TÜV zu tun hat?
    Nach allem, was ich so recherchiert habe muss das nicht eingetragen werden, auch das Resultat eines Einsitzers nicht. Der Fender entspricht allen Vorgaben, die ich nur finden konnte.

    Würde das inklusive eines Eigenbau-Sitzes nicht als "bauliche Maßnahme" angesehen, würde mich das wundern und diese muss der TÜV ja abnehmen.
    Wenn aber nichts eingetragen wird, könnten mit die Cops aber ja wieder unterstellen, ohne ABE rumzufahren, weil ich kein Dokument kenne, das der TÜV ausstellt... also quasi eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Kann da vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen?

    Noch mal die Fakten:
    - Fertiger Fenderrohling modifiziert
    - Eigenbau Streben und Halterungen für den Fender
    - Eigenbau-Sitzpfanne und Aufnahme am Rahmen dafür
    - Ersetzen der ganzen Heckbeleuchtung mit E-Nummer Kombi-Lichtern, die an der Sitzpfanne montiert werden

    Was muss ich nach dem Umbau tun, um legal unterwegs zu sein?

    Mille Grazie!

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    ...........Was muss ich nach dem Umbau tun, um legal unterwegs zu sein?............Mille Grazie!
    Ganz einfach, zu einem Vollsachverständigen fahren und die Sachen nach §21 abnehmen lassen, und dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil1 eintragen lassen.

    Meine Gutachter mit denen ich bislang zu tun hatte sagen übereinstimmend, das die Kiste entweder Original ist, oder so sein muss wie es im “Schein“ steht, oder man hat Papiere dabei aus denen hervorgeht das sie nur Mitzuführen sind. Dein Wort das alles Vorschriftsmäßig gebaut ist zählt nicht, denn um dieses zu bestätigen gibt es ja die Gutachter.
    MFG Dieter



  3. #3
    Administrator Avatar von Sigi
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    Letztendlich das einzige, das Sinn macht, ja. Danke Dieter.

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Aus den ganzen Gesetzestexten und Richtlinien, StVZO, StVO, EU-Verordnungen usw. liest doch eh jeder was anderes raus.

    Ein Problem kann man aber auch mit der Versicherung bekommen wenn die zahlen sollen und entdecken etwas das nicht so ist wie es sich gehört.
    MFG Dieter



  5. #5
    Administrator Avatar von Sigi
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    Jau, im Prinzip nichts anderes wie mit jedem Verordnungs- / Gesetztestext.

    Hat vielleicht jemand Erfahrung (natürlich ohne Prüfstellen usw. zu nennen) wie sowas in der Art abgelaufen ist?
    Präzedenzfälle sind immer gut!

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von wwepete
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    Hi, habe dieses Jahr auch auf mitschwingenden umgebaut. Ebay Fender (nichts aufwendiges), Streben Eigenbau, kleine Rücklichter/Blinker. Der Rahmen ist original, ich hab ihn gefragt zwecks Eintragung und er meint ist nicht notwendig, da man wieder auf originalen fender umrüsten kann (Zwecks Sozius).

  7. #7
    Administrator Avatar von Sigi
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    Danke. Bist Du nach dem Umbau hingefahren, oder war das bei der nächsten HU? Oder hat sich das am Ende günstig überschnitten?

  8. #8
    Savage-IG Mitglied Avatar von wwepete
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    Hat sich beides geschnitten. Wie gesagt, hat er ohne zu murren so durchgewunken und das trotz schweißarbeiten an der Schwinge (2 massive Halter für den Fender). Da hatte ich en bissel Bammel, aber hat nichts zu gesagt.

  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Es gibt ja immer 2 Seiten der Medaille, der eine will nur den Klebestempel auf seinem Nummernschild haben, und der andere will so wie ich auf jeden fall legal durch die Gegend fahren und lässt alles eintragen.
    MFG Dieter



  10. #10
    Administrator Avatar von Sigi
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    Geht mir genauso, ich will sicher unterwegs sein und den Cops einfach so wenig Angriffspunkte wie nur möglich bieten - hab absolut keine Lust mit den Knaben auf dem Weg zur Arbeit ne halbe Stunde rumzudiskutieren.

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