Hi, auf die Gefahr hin, dass es in meinem Umbauthread untergeht hier noch mal als eigenes Thema.

Ich frage mich, wie ein Umbau auf mitschwingenden Heckfender nun mit TÜV zu tun hat?
Nach allem, was ich so recherchiert habe muss das nicht eingetragen werden, auch das Resultat eines Einsitzers nicht. Der Fender entspricht allen Vorgaben, die ich nur finden konnte.

Würde das inklusive eines Eigenbau-Sitzes nicht als "bauliche Maßnahme" angesehen, würde mich das wundern und diese muss der TÜV ja abnehmen.
Wenn aber nichts eingetragen wird, könnten mit die Cops aber ja wieder unterstellen, ohne ABE rumzufahren, weil ich kein Dokument kenne, das der TÜV ausstellt... also quasi eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Kann da vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen?

Noch mal die Fakten:
- Fertiger Fenderrohling modifiziert
- Eigenbau Streben und Halterungen für den Fender
- Eigenbau-Sitzpfanne und Aufnahme am Rahmen dafür
- Ersetzen der ganzen Heckbeleuchtung mit E-Nummer Kombi-Lichtern, die an der Sitzpfanne montiert werden

Was muss ich nach dem Umbau tun, um legal unterwegs zu sein?

Mille Grazie!