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Thema: Einsitzer / Zweisitzer wahlweise eintragen lassen?

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von Kesselkreis
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    Also das mit wahlweise 1/2 Sitzer kein Problem
    Ich hab auch Springer und Telegabel im Schein.DSC01452.jpg

  2. #12
    Administrator Avatar von Sigi
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    Fantastisch, ich wusste ich hab das hier irgendwo schonmal aufgeschnappt, aber wenn man's braucht findet man's natürlich nicht. Danke!

    Darf ich noch fragen wie das gelaufen ist?
    Wollte das Brötchen und die Rasten abschrauben und mitnehmen. Werde mir morgen noch irgendeine improviserte Abdeckung für die obere Kabelführung basteln, die idealerweise unter das Soziuspad passt.

  3. #13
    Administrator Avatar von Sigi
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    Fazit: Eine Eintragung der Sitzanzahl ist nicht nötig. Wenn keine Fußrasten und kein Soziussitz dran ist, darf keiner mitfahren. Ist alles dran, darf jemand mitfahren. Die Sitzplätze-Anzahl im Schein ist somit praktisch als Maximum zu sehen.

  4. #14
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bexx
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    Gugg an, scheint also tatsächlich richtig zu sein. Und wenn man als Einsitzer unterwegs ist, darf man auch den Riemenschutz abmachen, soweit ich weiß. Freie Sicht auf den Riemen!!
    Ich muss die Tage auch zum Tyf, ma gucken ob die das da auch wissen.
    Gruß Bexx

  5. #15
    Administrator Avatar von Sigi
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    Wäre auf jeden Fall interessant, was Deiner dazu sagt.
    Ja, als Einsitzer darf man den hinteren Riemenschutz abmachen oder auch kleiner schneiden.

    Ich find grad nicht wo ich's gelesen habe, aber ein Einsitzer darf eine Sitzfläche von (ich bilde mir ein) 40cm nicht überschreiten - sonst kann das als Soziussitz interpretiert werden.

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