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Thema: seitl. Kennzeichenhalter eintragen

  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
    - keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
    - Neigungswinkel muss passen
    - Abstand vom Boden muss groß genug sein
    - Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
    - Beleuchtung muss passen
    - Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

    Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
    Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
    Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.
    Wenn das alles passt warum dann eintragen???


    .
    Gruss JOE

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  2. #12
    Moderator Avatar von Nuphi
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    Sehe und halte ich genauso...ich lass nur sachen eintragen wo's anders nicht geht. Aber da kann man sich vermutlich ewig drum streiten, das soll, finde ich, jeder fuer sich entscheiden und halten wie ers mag. Mein seitlicher ist auch nicht eingetragen - hat noch nie jemanden gestoert.
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  3. #13
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Wenn das alles passt warum dann eintragen??? .
    Weil man nicht verlangen kann dass die Ordnungshüter das alles wissen, und wenn die ne Veränderung sehen die nicht Eingetragen ist kann es Probleme geben, könnte ich mir vorstellen.
    MFG Dieter



  4. #14
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi und ein besonderes Hallo an die fränggischen Wurzeln! (Nein, kein Stalker - hab nur vorhin die Suchfunktion mal nach Städchen in meiner direkten Umgebung durchforstet und bin über den Beitrag gestolpert.)

    So viel Hund bin ich schon, dass ich den hinbaue, vorfahre und erstmal die Klappe halte. :)
    Ich habe auch neutral gefragt, was bei dem seitlichen Halter zu beachten ist, damit das passt. Zum einen, um das gelieferte Teil auf Vorschriftskonformität prüfen zu können (also im Prinzip nix anderes, was der Prüfer auch macht), zum anderen, um vorbereitet zu sein, wenn Fragen nach ABE usw. kommen. Die haben halt nunmal keine und das wird sicher auf eine Diskussion rauslaufen.
    Im Prinzip wäre es mir aber lieber das Dingen im Schein stehen zu haben, als entweder immer nen zusätzlichen Wisch dabei zu haben oder jedesmal mit der Rennleitung streiten zu müssen, wenn ich mal in Box gerufen werde. Die werden in Bayern schnell sauer, wenn was nicht so ist wie sie's wollen und wenn jemand wegen nix und wieder nix sauer auf mich reagiert werde ich auch sauer und *zack* hab ich nen Kabelbinder dran... dann lieber einmalig 30-40 Lappen für eine Eintragung und gut.

  5. #15
    Moderator Avatar von Nuphi
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    Ich will ja keine grundsatzdiskussion vom zaun brechen, und wie bereits gesagt, jeder soll das bitte so halten, wie er sich damit am wohlsten fuehlt, nur: was fuer konsequenzen solls schon haben, wenn mich der trachtenverein anhaelt wegen einer Veraenderung, die saemtliche Bestimmungen erfuellt und die keiner Eintragung bedarf? Ausser, dass es evtl halt nervt...
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  6. #16
    Administrator Avatar von Sigi
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    Genau, das liegt auch eher an mir. Lange Haare reichen hier schon um jedesmal Drogen zu erwähnen... wenn ich jetzt noch mit einem "Custom Chopper" unterwegs bin kommt das Thema MC Zugehörigkeit und Waffen dazu... jede Wette. Und spätestens das nervt gewaltig, wenn man mit nichts davon was zu tun hat.
    Sorry für Offtopic, polarstern40!

  7. #17
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Nuphi Beitrag anzeigen
    ................ die saemtliche Bestimmungen erfuellt und die keiner Eintragung bedarf?...
    Natürlich bedarf ein selbstgebauter Kennzeichenhalter, (und das ist der aus der Bucht ja mehr oder weniger weil er keine Kennung und dazugehörige Papiere hat), eine Eintragung. Die ganzen Anbauvorschriften und Einhaltungen müssen ja amtlich bestätigt sein, ansonsten erlicht die Betriebserlaubnis.
    MFG Dieter



  8. #18
    Morello
    Gast
    Zitat Zitat von DWausH Beitrag anzeigen
    Natürlich bedarf ein selbstgebauter Kennzeichenhalter, (und das ist der aus der Bucht ja mehr oder weniger weil er keine Kennung und dazugehörige Papiere hat), eine Eintragung. Die ganzen Anbauvorschriften und Einhaltungen müssen ja amtlich bestätigt sein, ansonsten erlicht die Betriebserlaubnis.
    Das verstehen nur Leute, die am Samstag Nachmittag in eine Verkehrskontrolle geraten sind, und der Polizist sagt, das und das und das entspricht nicht der STVZO damit fahren wir mal zum Tüv ach ja der hat ja schon zu.
    Ja da müssen wir leider ihr Fahrzeug sicherstellen, bitte fahren sie uns bis zur Wache hinterher, und am Montag früh kommen sie zu uns und wir fahren gemeinsam zur Prüfstelle.
    Ja und wie komme ich jetzt am Samstag Nachmittag nach Hause, rufen sie sich doch ein Taxi.
    Was ist die Moral von der Geschichte die so geschehen ist, hätte ich nur alles eintragen lassen.

  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Ja wenn es nicht der STVZO entspricht ist diese Vorgehensweise ok.
    Wenn aber alles nach Vorschrift montiert ist dann haben die Kontroleure ihre Hausaufgaben nicht gemacht und ihren Job verfehlt.
    .
    Gruss JOE

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  10. #20
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Wenn aber alles nach Vorschrift montiert ist dann haben die Kontroleure ihre Hausaufgaben nicht gemacht und ihren Job verfehlt.
    .
    Das nützt dir in dem Moment aber nix und deshalb hab ich alles eingetragen-Punkt-
    Dieter
    Gruß Dieter
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