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Thema: seitl. Kennzeichenhalter eintragen

  1. #1
    polarstern40
    Gast

    seitl. Kennzeichenhalter eintragen

    Moin, moin, hab grad ein Problem mit dem Tüvler. Hab mir bei E-Bay ne seitl Kennzeichenhalterung gekauft ( dieses Ding hier) http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Ke...item20d09750f8 und nun will der TÜV mir dat Dingens nicht eintragen weil ich nix schriftl. beim Kauf mitbekommen habe. Auch nicht per Einzelabnahme. Kann jemand helfen ?? Gruß Olaf

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Darf nur ein Vollsachverständiger vom TÜV per Einzelabnahme nach §21 machen. Wenn dein Prüfer das nicht will ist es meistens so dass er das nicht darf, selber schon erlebt. Anderen Prüftermin mit einem Vollsachverständigen machen.
    MFG Dieter



  3. #3
    polarstern40
    Gast
    ok, danke dir Dieter. Sag mal hast du außer der Trude auch ne Else ?? Hab dich doch im Trudenforum schon in meiner Freundesliste, kann das sein ?? Ist ja genial.

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von polarstern40 Beitrag anzeigen
    .............. Sag mal hast du außer der Trude auch ne Else .......
    Die Tendenz geht sogar zum 3. Moppet
    MFG Dieter



  5. #5
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi, ich liebäugle mit dem gleichen nur ohne Beleuchtung, weshalb ich vor 10 Min beim TÜV war, um zu fragen was es zu beachten gibt.
    Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
    - keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
    - Neigungswinkel muss passen
    - Abstand vom Boden muss groß genug sein
    - Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
    - Beleuchtung muss passen
    - Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

    Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
    Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
    Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    Ich hab den dran Beleuchtung muss sein.

    sk.jpg

    Gruß Dieter
    Gruß Dieter
    Zähneputzen ist wie Wählen, lässt man es wird es Braun

    Universaldilettant
    Und ich mag auch keine Bobber

  7. #7
    Administrator Avatar von Sigi
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    Ja, war ein Missverständnis. Ich will den ohne Beleuchtung kaufen und dann die dranbauen, die jetzt am normalen schon dran ist... da kann der TÜV ja dann wirklich nicht meckern. Rückstrahler ebenso.

  8. #8
    ROUTE66
    Gast
    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Ja, war ein Missverständnis. Ich will den ohne Beleuchtung kaufen und dann die dranbauen, die jetzt am normalen schon dran ist... da kann der TÜV ja dann wirklich nicht meckern. Rückstrahler ebenso.
    Solltest du ihn nicht eingetragen bekommen, gib mir kurz Nachricht ich werde dir dann eine Adresse geben wo du ihn eingetragen bekommst, wurde bei mir auch gemacht ist in der Nähe von XXXXXXXX - Aisch ist ja nicht so weit von dir.

    EDIT: Im Forum werden keine Prüfstellen genannt.
    Macht das über PN aus.
    Gruss
    Gerhard

  9. #9
    Administrator Avatar von Sigi
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    Mittelfranken
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    Prima, werde ich mir merken. Der TÜV in XXXXXX ist zwar regional als XXXXXXX bekannt, aber ich bin recht zuversichtlich.

    EDIT: Im Forum werden keine Prüfstellen benannt und schon gar nicht mit gewissen Ausdrücken bezeichnet.
    Macht das übe PN aus.

    Gruss
    Gerhard

    Edit 2 Sigi: Sorry, wird nicht wieder vorkommen.

  10. #10
    Moderator
    Registriert seit
    06.03.2005
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    Sauerland
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    2.615
    Ich habe Beitrag 8 und 9 bearbeitet.
    Der Forumbetreiber bekommt richtig Ärger von Anwälten die nur auf so flapsige Bemerkungen warten.
    Also erst denken dann schreiben.

    Gruss
    Gerhard
    each small candle lights a Corner in the dark

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