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Thema: seitl. Kennzeichenhalter eintragen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    polarstern40
    Gast

    seitl. Kennzeichenhalter eintragen

    Moin, moin, hab grad ein Problem mit dem Tüvler. Hab mir bei E-Bay ne seitl Kennzeichenhalterung gekauft ( dieses Ding hier) http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Ke...item20d09750f8 und nun will der TÜV mir dat Dingens nicht eintragen weil ich nix schriftl. beim Kauf mitbekommen habe. Auch nicht per Einzelabnahme. Kann jemand helfen ?? Gruß Olaf

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Darf nur ein Vollsachverständiger vom TÜV per Einzelabnahme nach §21 machen. Wenn dein Prüfer das nicht will ist es meistens so dass er das nicht darf, selber schon erlebt. Anderen Prüftermin mit einem Vollsachverständigen machen.
    MFG Dieter



  3. #3
    polarstern40
    Gast
    ok, danke dir Dieter. Sag mal hast du außer der Trude auch ne Else ?? Hab dich doch im Trudenforum schon in meiner Freundesliste, kann das sein ?? Ist ja genial.

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von polarstern40 Beitrag anzeigen
    .............. Sag mal hast du außer der Trude auch ne Else .......
    Die Tendenz geht sogar zum 3. Moppet
    MFG Dieter



  5. #5
    Administrator Avatar von Sigi
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    Hi, ich liebäugle mit dem gleichen nur ohne Beleuchtung, weshalb ich vor 10 Min beim TÜV war, um zu fragen was es zu beachten gibt.
    Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
    - keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
    - Neigungswinkel muss passen
    - Abstand vom Boden muss groß genug sein
    - Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
    - Beleuchtung muss passen
    - Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

    Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
    Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
    Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.

  6. #6
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
    Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
    - keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
    - Neigungswinkel muss passen
    - Abstand vom Boden muss groß genug sein
    - Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
    - Beleuchtung muss passen
    - Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

    Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
    Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
    Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.
    Wenn das alles passt warum dann eintragen???


    .
    Gruss JOE

    LOUD PIPES SAVES LIVES

  7. #7
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Wenn das alles passt warum dann eintragen??? .
    Weil man nicht verlangen kann dass die Ordnungshüter das alles wissen, und wenn die ne Veränderung sehen die nicht Eingetragen ist kann es Probleme geben, könnte ich mir vorstellen.
    MFG Dieter



  8. #8
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    @Morello: was wäre denn so in etwa, das, das, und das???
    Nur wegen eines seitlichem Kennzeichens mit einem Halter, Marke "Eigenbau" legt dir doch keiner die Karre an die Kette.

    Die LS wurde nach deutscher STVZO für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen. Das bringen nicht nur die Mopedbastler, sondern auch gestreßte Beamte gerne mal dureinanader. Die eigentliche Klientel, der Verkehskontrollen, besonders bei schönem Wetter, fliegt ja auf Boliden neuerer Bauart und damit Zulassung nach EU-Recht, in der Gegend rum. In dieser deuschen STVZO gibt es, im Gegensatz zum EU-Recht, keine Regelung, die besagt, das die Kennzeichen mittig zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden müssen. Ergo, ist es möglich, seine amtliche Kennzeichentafel seitlich am Kfz zu führen, so lange die Sicht- und Ablesbarkeit nach hinten gewährleistet ist. Im Umkehrschluß stimmt es also nicht, das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich mit einem seitlichen Kennzeichenhalter, egal welcher Art, unterwegs bin.
    Wenn bei der Konstruktion und baulichen Ausführung der seitlichen Kenzeichenhalter keine scharfen Kanten und/oder Stabilitätsprobleme auftreten, ist doch alles okay. Egal ob E-Nummer oder nicht.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  9. #9
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von der-wirre-Irre Beitrag anzeigen
    ............Wenn bei der Konstruktion und baulichen Ausführung der seitlichen Kenzeichenhalter keine scharfen Kanten und/oder Stabilitätsprobleme auftreten, ist doch alles okay. Egal ob E-Nummer oder nicht.
    Wenn dem so ist, warum gibt es denn überhaupt Teile die ne ABE, Teilegutachten, KBA-Nr. usw. haben. Prinzipiell muss jede Veränderung am Fahrzeug Amtlich bescheinigt werden, entweder durch entsprechende Kennzeichnung e-Nr., Papiere usw, oder durch Einzelabnahme. Wenn nur die Ordnungsgemäße Durchführung genügen sollte, könnte man sich auch einfach ne Vorverlegte Fußrastenanlage selber bauen, oder ein Lenker selber biegen und einfach so damit fahren. Dann könnten ja alle Einzelabnahmen total wegfallen.
    MFG Dieter



  10. #10
    Savage-IG Mitglied Avatar von pahld
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    Ich hab den dran Beleuchtung muss sein.

    sk.jpg

    Gruß Dieter
    Gruß Dieter
    Zähneputzen ist wie Wählen, lässt man es wird es Braun

    Universaldilettant
    Und ich mag auch keine Bobber

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