GTÜ darf nichts nach §21, also Einzelabnahmen durch Vollsachverständigen machen.
TÜV darf das in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern machen.
Abgerechnet wird üblicherweise in angefangenen halben Stunden inkl. Dokumentation plus eben ggf. neuer Schein bei der Zulassungsstelle, was bei uns 12,50 kostet - mag nach Region geringfügig abweichen.