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Thema: Opfer der neuen Reifenbestimmungen

Baum-Darstellung

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  1. #11
    Savage-IG Mitglied Avatar von TheCrow
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    Ich glaube, es hatte schon mal jemand erwähnt, dass es besser ist, wenn man unter Hinweis auf das Alter unserer Maschinen und dass die eingetragenen Reifen nicht mehr produziert werden, die Reifenfabrikatsbindung AUStragen lassen sollte. Dann ist es wurscht, ob G524 oder Max... Nur die Reifengröße 140/90-15 muss drin sein (weil 140/80-15, wie original als Standardreifen hi. eingetragen, nicht mehr erhältlich ist...)

    COC oder ABE: beides ist möglich! Es gibt Elsen, die nach EU-Recht zugelassen wurden und Elsen, die nach deutschem Recht zugelassen wurden. Im Fahrzeugbrief bzw. Zul.Besch. I steht drin, ob aufgrund COC oder ABE (bzw. Einzelgutachten?) zugelassen wurde.

    @Kay: lass es ruhig Deine Werkstatt machen! Aber sag den Jungs vorher, welche Reifen Du haben willst: Bridge, Metzler, Conti, Maxxis - alle haben unterschiedliche Fahreigenschaften, besonders bei Feuchtigkeit auf der Straße... Und nachher nicht vergessen, die Eintragungen in den Papieren mit den auf dem Fahrzeug befindlichen Reifen zu vergleichen - auch Werkstätten machen Murks! Am Ende bist Du als Fahrer verantwortlich...
    Geändert von TheCrow (22.10.2021 um 09:00 Uhr)
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