Habe folgende Freigabe / Unbedenklichkeisbescheinigung für den K65 gefunden:
https://www.biketeile-service.de/med...19_1409015.pdf
Da steht ganz klar drin:
Eine Änderungsabnahme gemäß § 19.3 StVZO ist nicht erforderlich.
Ist allerdings von 2009. Kann ich das vergessen?
Danke und Gruß Chris