Zitat Zitat von Sigi Beitrag anzeigen
Das handhabt jeder Prüfer bissi anders. Deinem reichte der Markenname, andere wollen eine genauere Kennzeichnung, hab' auch schon Eintragungen gesehen, in denen die Maße der Tüte standen.
um auf Nummer sicher zu gehen, sollte da noch das Geburtsdatum und der Vorname von dem stehen, der das ding Handgeblasen und Mundgeklöppelt hat.. :P