Schuldfrage bei Kollision und Höhe der Bußgelder sind doch zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe!
Bei der zivilrechtlichen Auseinandersetzung um Schadensersatz nach Unfall spielt der Verursachungsbeitrag die entscheidende Rolle. Die Gericht tendieren immer mehr dazu beiden Parteien 50 % reinzudrücken (und sei es über das Argument, dass die Betriebsgefahren der beiden Fahrzeuge gleich sind!).
Beim Bußgeld ist die Art des Fehlverhaltens entscheidend für den Bußgeldrahmen und die Summe im Katalog. Hier hat der eine das NICHT gemacht, was er angekündigt hatte und der andere hätte etwas gemacht, was er nicht hätte tun dürfen (Vorfahrt nehmen - GANZ übel!). Der zweite hätte gegen sein Ticket klagen können und argumentieren können, dass er darauf vertrauen durfte, dass der erste auf sein Vorfahrtrecht verzichtet hatte, womit die Tatbestandsverwirklichung nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Richterin würde dem vermutlich nicht folgen und trotzdem wegen einer OWi verurteilen, weil derjenige, der Vorfahrt gewähren muss, nie ganz darauf vertrauen darf, dass der andere auch wirklich verzichtet. Schließlich ist er derjenige, der zu achten hat, also aufpassen muss.

Was ICH gemacht hätte? Einen Augenblick länger warten - bis der Abbiegevorgang auch fahrtrichtungsmäßig unumkehrbar eingeleitet ist...