Na ich weiss nicht was Ihr alle so macht, Sprit verbrennen ist schließlich schon lange nicht erlaubt...
Das sagt die StVO: § 30 StVO Umweltschutz...von 1980:

…..Das Fahrverhalten ist unnütz, wenn es auch unter Berücksichtigung des von dem Betroffenen verfolgten Zweckes als völlig nutzlos, überflüssig, vermeidbar oder entbehrlich gewertet werden muss.
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