betrifft das DAS hier?


in einem alten Artikel heisst es:


"Das französische Recht bezieht sich auf einen Passus in der Helm-Prüfnorm ECE 22-05, wonach einzelne Länder die Verwendung reflektierender Aufkleber verlangen können. Nach Auskunft des Rechtsexperten Michael Nissen vom ADAC bezieht sich diese Verordnung aber nur auf den Vertrieb von Motorradhelmen in Frankreich. Bei Fahrten in Frankreich ist lediglich vorgeschrieben, dass die Helme nach ECE 22-04 oder -05 homologiert sein müssen. Ein nachträgliches Anbringen von Reflexstickern ist nach Auffassung des Auslandsjuristen nicht erforderlich."