Ich habe heute mal meine Kleine dem netten Prüfer zur wiederkommenden Inspektion vorgeführt.
Alles gut, nur als er die Reifen begutachtete verfinsterte sich seine Miene.
Ich hab die FullBore drauf, hinten als 140/90.
Unbedenklichkeitsbescheinigung von FullBore natürlich dabei.
Nun ist es so, das seit 2018 die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Reifenfreigabe fürs Altpapier ist wenn die Reifengröße nicht eingetragen bzw. nachweisbar ist.
Bei der damaligen Umstellung von Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein auf Zulassungsbesch. Teil 1 & 2 wurde natürlich nur die Originalgröße angegeben und die ist nun mal 140/80.


Also, durchgefallen mit erheblichen Mängeln!


Hab das ganze jedoch mit ihm besprochen, bin schnell heimgeschüsselt und hab mir ne Kopie vom alten Fahrzeugschein gemacht und hab den dann vorgelegt.
Im alten Schein ist die Größe 140/90 eingetragen gewesen, siehe da, Plakette!
Wenn die Größe eingetragen ist, dann gilt auch wieder die Freigabe Deutschland

Ich schreib das hier, weil ich nicht weiß ob ihr mit der neuen Gesetzgebung vertraut seid.

Ich denke mal der überwiegende Teil von uns fährt die 90er Reifen, hat aber bloß die 80er im Schein stehen.