Naja, man kann's ja mal probieren, auch wenn's klar war, dass das nicht durch geht.
In Sachen Jockey-Shift gilt das als technische "Verschlechterung" im Vergleich zu dem, womit die Betriebserlaubnis erteilt wurde und damit kann man das (von Gefälligkeitsgutachten abgesehen) komplett erden.
Sowas geht nur noch durch, wenn die Maschine entweder mit Auslieferung eine hatte, oder vielleicht und mit ein bisschen gutem Willen des Prüfers aus einer Epoche stammt, in der das üblich war.

Ist ja aber schnell zurückgerüstet.