Hallo

§38a: Das Fahrzeug ist gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Das wurde bei unserm TÜV bei meinen Bikes noch nie getested oder angesprochen. Mal sehn wann die TÜVler uns das mal als Neuheit antun.
Aber, reicht ein Zündschlüssel dafür nicht ? Ohne benutz man das Bike doch kaum.

mfG. Günther