Hintergrund der Diskussion ist das in der Vergangenheit lokal vermehrte Auftreten gefälschter TÜV-Plaketten. Deshalb wird empfohlen, die Prüfbescheinigung mitzuführen um so bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht gleich ausräumen zu können!
Eine generelle Mitführpflicht gibt es nicht, es erspart Übervorsichtigen nur den Weg zum Amt...