Ist Bullshitt, man hat lediglich eine Aufbewahrungspflicht.
habe gerade im Rechtsforum nachgeschaut.
Das ist ein Irrtum und wer was zahlen mußte, kann es wieder zurück fordern.
Und Aufbewarungspflicht beinhaltet, das man den Prüfbericht bei einer Prüfstelle oder auf einer Polizeidienststelle vorlegen kann.
Nur wenn man ihn weg schmeisst kann es Probleme geben.

Und wer es nicht glaubt--sucht im Netz. Und nicht nach Meinungen sondern nach rechtlichen Fakten.